Inhaltsverzeichnis
- Gesetzliche Grundlage des Lohnausfallprinzips
- Anwendungsbereich des Lohnausfallprinzips
- Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls
- Arbeitsbefreiung an gesetzlichen Feiertagen
- Dauer der Entgeltfortzahlung
- Beispiel zur Veranschaulichung
- FAQ zu Lohnausfallprinzip
- Was bedeutet das Lohnausfallprinzip?
- Worauf basiert das Lohnausfallprinzip?
- Was ist der Unterschied zwischen Lohnausfallprinzip und Lohnausgleichsprinzip?
- Wann und wie lange besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung?
- Welche Leistungen müssen bei Lohnfortzahlung berücksichtigt werden?
- Wann besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung?
- Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach dem Lohnausfallprinzip?
Das Lohnausfallprinzip besagt, dass einem Arbeitnehmer bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall unter bestimmten Voraussetzungen seine Arbeitsvergütung weiterzuzahlen ist.
Gesetzliche Grundlage des Lohnausfallprinzips
Die gesetzliche Grundlage für das Lohnausfallprinzip findet sich im deutschen Arbeitsrecht, insbesondere im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Im Fokus stehen hierbei die Paragraphen:
- § 3 EntgFG – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- § 4 EntgFG – Dauer der Entgeltfortzahlung
- § 5 EntgFG – Entgeltfortzahlung an Feiertagen
- § 6 EntgFG – Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls
Daneben können auch tarifvertragliche Regelungen oder individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag das Lohnausfallprinzip betreffen.
Anwendungsbereich des Lohnausfallprinzips
Das Lohnausfallprinzip kommt in verschiedenen Situationen zum Tragen, insbesondere bei:
- Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EntgFG)
- Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls (§ 6 EntgFG)
- Arbeitsbefreiung an gesetzlichen Feiertagen (§ 5 EntgFG)
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er infolge einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung verhindert ist. Voraussetzung dafür ist, dass diese Arbeitsunfähigkeit nicht durch ein Verschulden des Arbeitnehmers herbeigeführt wurde und die Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestiert ist.
Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich im Zusammenhang mit der Arbeit ereignet. Arbeitnehmer, die infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig werden, erhalten nach § 6 EntgFG Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber.
Arbeitsbefreiung an gesetzlichen Feiertagen
Arbeitnehmer haben gemäß § 5 EntgFG Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag arbeitsbefreit sind. Dies gilt auch, wenn der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt.
Dauer der Entgeltfortzahlung
Die Dauer der Entgeltfortzahlung ist im § 4 EntgFG geregelt. Arbeitnehmer erhalten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage). Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit erhält der Arbeitnehmer erneut Entgeltfortzahlung für sechs Wochen, sofern zwischen den beiden Arbeitsunfähigkeitszeiträumen 6 Monate vergangen sind, in denen der Arbeitnehmer nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war.
Beispiel zur Veranschaulichung
Ein Arbeitnehmer meldet sich aufgrund einer Grippe arbeitsunfähig und legt seinem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vor, die seine Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von 10 Tagen bestätigt. Aufgrund des Lohnausfallprinzips hat der Arbeitnehmer während dieser Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber, sofern er die Voraussetzungen gemäß EntgFG erfüllt und seine Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet hat.
FAQ zu Lohnausfallprinzip
Was bedeutet das Lohnausfallprinzip?
Das Lohnausfallprinzip bezeichnet die grundsätzliche Regel im Arbeitsrecht, dass während der Dauer einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder anderer Umstände Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Lohns bzw. Gehalts haben. Dadurch sollen sie finanziell abgesichert werden, wenn sie ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht erbringen können.
Worauf basiert das Lohnausfallprinzip?
Das Lohnausfallprinzip hat seine gesetzliche Grundlage im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und ist in § 3 EntgFG konkretisiert. Außerdem kann das Lohnausfallprinzip durch tarifvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Vertragsbestimmungen konkretisiert oder erweitert werden. Der Grundsatz der Entgeltfortzahlung kann auch in besonderen Situationen aufgrund gesetzlicher Leistungen, wie etwa dem Mutterschutzgesetz oder dem Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetz, gelten.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnausfallprinzip und Lohnausgleichsprinzip?
Das Lohnausfallprinzip ist von dem ebenfalls im Arbeitsrecht bekannten Lohnausgleichsprinzip zu unterscheiden. Während das Lohnausfallprinzip die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Falle der Arbeitsunfähigkeit gewährleistet, umfasst das Lohnausgleichsprinzip die Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsausfall aufgrund von Betriebsstörungen oder Arbeitsmangel. Beide Prinzipien sorgen dafür, dass der Arbeitnehmer sein Einkommen in bestimmten Situationen trotzdem erhält, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt.
Wann und wie lange besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig wird und diese Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Es gibt jedoch eine Wartefrist, die ein Arbeitnehmer vor Anspruchserhebung einhalten muss: Gemäß § 3 Abs. 3 EntgFG besteht der Entgeltfortzahlungsanspruch erst, wenn das Arbeitsverhältnis seit vier Wochen ununterbrochen besteht. Danach erfolgt die Lohnfortzahlung für die Dauer von bis zu sechs Wochen bei derselben Krankheit. Bei mehreren Krankheitsfällen während eines Kalenderjahres greift die Sechs-Wochen-Frist immer wieder neu, solange es sich um unterschiedliche Krankheiten handelt.
Welche Leistungen müssen bei Lohnfortzahlung berücksichtigt werden?
Im Rahmen der Lohnfortzahlung sind alle Bestandteile des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen, die der Arbeitnehmer vor der Arbeitsunfähigkeit erbracht hat. Dazu zählen:
- Grundlohn bzw. Grundgehalt
- Zulagen und Zuschläge
- Überstundenvergütung
- Leistungsprämien oder -boni, sofern sie Teil des Arbeitsvertrags sind
- Arbeitgeberanteil zu betrieblicher Altersvorsorge
- Urlaubsgeld
Vom Lohnausfallprinzip ausgenommen sind jedoch reine Aufwandsentschädigungen, wie etwa Spesen oder Fahrkostenerstattungen, da diese bei Nichterbringung der Arbeitsleistung nicht anfallen.
Wann besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nach dem Lohnausfallprinzip nicht, wenn:
- Die Arbeitsunfähigkeit auf eine schuldhafte Verletzung der Arbeitspflichten zurückzuführen ist, wie beispielsweise Trunkenheit, Drogenkonsum oder selbst verschuldete Unfälle
- Die vierwöchige ununterbrochene Wartezeit in § 3 Abs. 3 EntgFG noch nicht erfüllt ist
- Der Arbeitnehmer die Krankmeldung von seinem Arzt nicht oder zu spät beim Arbeitgeber einreicht (§ 5 Abs. 1 EntgFG)
- Der Arbeitnehmer sich weigert, sich einer vom Arbeitgeber angeordneten ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu unterziehen (§ 5 Abs. 4 EntgFG)
Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach dem Lohnausfallprinzip?
Arbeitgeber haben gemäß dem Lohnausfallprinzip die Pflicht, das Entgelt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlen. Arbeitnehmer haben ihrerseits die Pflicht, ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Der Arbeitnehmer hat zudem die Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit spätestens am dritten Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt (§ 5 Abs. 1 EntgFG).
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